Wiedereröffnung Fischerstüble am Samstag 22. Mai – aktuelle Corona Regeln

Das Fischerstüble darf endlich wieder öffnen. Ab Samstag den 22. Mai ist der Besuch der Gaststätte wieder möglich mit einer vollständig abgeschlossenen Impfung, für Genesene oder mit einem Negativtest (z.B. von Testzentren, Tests durch Arbeitergeber, Anbieter von Dienstleistungen) und jeweils mit dem entsprechenden Nachweis. Dies gilt sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich der Gaststätte. Die genaue Regelung findet ihr im PDF „Zugangsberechtigungen„. Wir wünschen dem Team vom Fischerstüble einen guten Start und allen Gästen natürlich einen guten Appetit.