Angler im Dialog mit der Politik

der Sprecher der FDP-Landtagsfraktion für den Ländlichen Raum Dr. Friedrich Bullinger war am Donnerstag, dem 10. Dezember 2015, zu Besuch im Bodenseekreis. In diesem Rahmen fand ein Austausch mit dem ASV Friedrichshafen e.V. und dem Landesfischreiverband Baden-Württemberg zu den aktuellen Themen im Bereich Angelfischerei statt.

Von besonderem Interesse waren Landespolitische Themen, wie die gewässerökologische Entwicklung des Bodensees (Phosphat-Diskussion), die Nachwuchsarbeit (Mindestalter Jugendfischereischein) und die Debatte über das Nachtangelverbot.

Der ASV hat Hr. Dr. Bullinger in einem konstruktiven Gespräch die Anliegen der Angelfischer mit entsprechenden Hintergrundinformationen erläutert:

Nachtangelverbot

Angler gewährleisten eine sinnvolle Aufsichtsfunktion der Gewässerbereiche auch nach Sonnenuntergang. Das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg stellt eine unzumutbare Nutzungsbeschränkung der Fischereirechtsinhaber dar. Diese naturverträgliche Nutzung durch Angler steht dem Arten- und Umweltschutz am Gewässer ausdrücklich nicht entgegen. Angler verfügen über eine entsprechende Ausbildung in Form einer abgelegten Fischerprüfung.

Felchenzucht in Aquakultur

Die Felchenzucht in Aquakultur scheint im Hinblick auf sinkende Fangerträge durch die Berufsfischerei eine sinnvolle Ergänzungsmöglichkeit der Fischerzeugung am Bodensee. Wobei man deutlich zwischen einer Aquakultur am und im Bodensee unterscheiden muss. Schwimmende Netzgehege im Bodensee werfen aus der Erfahrung viele ungeklärte Fragen bzw. Probleme auf und werden von den Angelfischern mehrheitlich abgelehnt.  

Angelverbot für Kinder unter 10 Jahren

Kinder dürfen in Baden-Württemberg erst ab dem Mindestalter von 10 Jahren angeln. „Die Angelfischerei ist heute eine der wenigen, wenn nicht die einzige Möglichkeiten Jugendliche an eine ökologische, nachhaltige Nahrungsmittelbeschaffung aus der Natur heranzuführen und den Respekt vor den Lebewesen zu vermitteln.“ erläutert Thomas Stauderer 1. Vorsitzender des Angelsportverein Friedrichshafen. Mit 10 Jahren haben sich die Kinder längst anderen Interessen zugewendet. Nach Meinung der Angelfischer eine verpasste Chance für die ökologische Bildung unserer Jugend. Angeln fördert das Verständnis für den Natur- und Tierschutz. Dies belegt auch ein Gutachten von Wilfried Bos vom Fachbereich für Erziehungswissenschaften an der Universität Hamburg.

Die Angelfischer setzen sich für eine Angelerlaubnis für Kinder ab 6 Jahren unter Beaufsichtigung einer erwachsenen Aufsichtsperson mit abgelegter Fischereiprüfung ein. Ein Vater sollte die Möglichkeit haben Sonntags mit seinen Kindern zum Angeln gehen zu dürfen, so wie es schon Generationen von Vätern vorher mit ihren Kindern gemacht haben.

Fazit

Hr. Dr. Bullinger hat zugesagt, dass sich die Landtagsfraktion der FDP in der Zukunft für die Interessen der Angler in Baden-Württemberg einsetzten will. Die FDP wird sich laut Aussage von Hr. Dr. Bullinger für eine Fortführung der Fischereiverordnung in ihrer aktuellen Fassung (also gegen eine Novellierung der Fischereiverordnung, wie von der Rot-Grünen Landesregierung laut Koalitionsvertrag eigentlich geplant) mit punktuellen Änderungen in den oben aufgeführten Themenbereichen stark machen.